Du kannst Sprachpakete nur installieren, wenn du Windows 7 Ultimate oder Windows 7 Enterprise hast.

Siehe http://support.microsoft.com/kb/972813

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Nach 575 BGB muss u. a. der Vermieter dem Mieter die konkrete Verwendungsabsicht bei Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt haben, und der ursprünglich angegebene Grund kann dann später auch nicht mehr gegen einen anderen ausgetauscht werden.

Stimmt!

Aber wie du schon richtig zitiert hast, gelten nach 549 Abs. 2 BGB für Wohnräume, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet sind, für möblierte Zimmer und Wohnräume in sozialen Einrichtungen die Beschränkungen aus 575 BGB nicht!

Das heißt in deinem Fall greift der Mieterschutz bei Beendigung des Mietverhältnisses und der Begründung von Wohnungseigentum aus 575 BGB nicht und der Mietvertrag ist selbstverständlich dann auch nicht unbefristet.

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