Antwort
Ok,
Danke schonmal für die Antworten.
Das mit der Gewährleistung hab ich mir eigentlich auch gedacht, da ich gelesen hatte das der Händler bis zu einem halben Jahr nach Verkauf in der Beweispflicht ist das der Fehler nicht vorhanden war, was ich durch Ausgelesene Fehlercodes aber belegen kann.
Wie ist das denn mit der Innung, ich wohne in einem anderem Raum wie der Händler und weiss auch nicht ob dieser in der Innung ist. Hilft die Innung aus meinem Kreis da trotzdem und auch wenn der Händler ggf nicht darin wäre ?