Hallo, ich bin seit einiger Zeit zum 2. Mal verheiratet, meine Frau und ich haben jeweils 2 Kinder aus der Vorehe. Der Ehemann (ich) besitzt ein zum Teil abbezahltes Reihenmittelhaus und meine Frau bringt ein Guthaben an Geld mit in die Ehe. Zur Zeit ist die Ehefrau nicht im Grundbuch eingetragen. 1.) Was passiert A) beim Tod des Ehemannes (ich) und B) beim Tod der Ehefrau? Kann man verhindern, dass die Kinder einen Pflichtanteil beim Tod ihres Elternteiles erhalten, so dass der verbliebene Partner um die Kinder auszahlen - das Haus verkaufen muss? Erben alle 4 Kinder zu gleichen Teilen was an Vermögen vorhanden ist, oder erben jeweils nur die "bluteigenen" Kinder, also das Haus nur die Kinder des Ehemannes und das Geld nur die Kinder der Ehefrau? 2.) Ist eine Eintragung der Ehefrau im Grundbuch zwingend erforderlich, oder würde es möglicherweise Nachteile für diese bringen? Also wie ihr ersehen könnt, beginnen wir uns mit dieser Thematik auseinanderzusetzen, ich bin für jeden sachdienlichen Hinweis oder Link sehr dankbar, und wir wollten nicht sofort einen Rechtsanwalt mit einbeziehen ohne vorher einige Grundkenntnisse gesammelt zu haben. Beste Grüße und vielen Dank. Rene