selbe Problem, chrome hat javascript, funzt auch auf anderen Seiten nur nicht hier.

Mim iPhone und Safari komm ich weiter aber beim bezahlen hängt es sich dann immer auf und bleibt hängen....

Versuch seit Tagen des Angebot wahrzunehmen... ohne Erfolg

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Die Canon EOS 1000D inkl. 18-55Objekt findest du gebraucht für um die 200€, die EOS 1200D gibts bei Amazon für 359 inkl. Objektiv.

Hab die 1000er bin sehr zufrieden, gutes Einsteigergerät.

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42% hört sich nicht nach 450€ Job an, passt ja schon mim Mindestlohn nicht.

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AVR sind Arbeitsvertragsrichtlinien welche in unterschiedlichen Versionen bei kirchlichen Arbeitgebern vorkommen (Caritas, Diakonie, etc). Der TVÖD ist der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes. Einzelne AVRs haben im Bezug auf das Gehalt eine Tarifautomatik zum TVÖD bzw. TVÖD-SuE, sprich alle tariflichen Veränderungen auf öffentlicher Seite werden automatisch übernommen (fürs Gehalt) weswegen nicht selten auch kirchliche Mitarbeiter bei Demos des öffentlichen Dienst mit demonstrieren (nur demonstrieren, Streiken ist nochmal ein anderes Thema).

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Bei Krautreporter gab es vor ein paar Tagen mal einen sehr guten Überblick, der auch gezeigt wie viele verschiedene Gruppierungen da unten kämpfen und warum.

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Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst bekommst du keine Auszugserlaubnis vom JobCenter da du unter 25 bist (ausser dein Jugendamt stellt dir eine entsprechende Bescheinigung aus).

Ein Auszug ohne Erlaubnis führt zu Leistungsverweigerung des JC.

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Hi,

MOG in beiden Gemeinden liegt bei 280€ kalt (+ angemessene NK) für eine Person.

Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Rhein-Erft-Kreis-01.09.2012.pdf

mfg

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Hi,

eine Freizügigkeitsbescheinigung gibt es nicht mehr (IMHO seit 1.1.2013), jeder EU-Bürger geniest Freizügigkeit.

Mit den Sozialleistungen wird es jetzt kompliziert, da wir ein EU Recht haben was nach meiner Einschätzung von allen mir bekannten Kommunen gebrochen und teilweise sehr individuell gehandhabt wird.

In Stuttgart bekommen EU Bürger ALG II Leistungen wenn sie in Deutschland einer regulären Arbeit nachgegangen sind und jetzt arbeitslos geworden sind oder noch arbeiten und aufstockende Leistungen benötigen (bei Arbeitslosigkeit und vorheriger Arbeit unter 12Monaten lediglich für 6Monate ab Arbeitslosigkeit, danach kein Leistungsanspruch mehr). Wer in Stuttgart hilfebedürftig ist, jedoch bisher keiner legalen Arbeit in Deutschland nachgegangen hat, bekommt maximal eine Rückfahrkarte ins Heimatland.

Also währe es wichtig zu wissen von was deine Freundin bisher gelebt hat.

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Wie oben bereits mehrfach gesagt ist der Auszug möglich, der ALG II Bezug für die Tochter jedoch nicht bzw. nur teilweise, da in der Ausbildung sowieso kein ALG II Anspruch (im Normalfall) besteht, ist dies jedoch zu vernachlässigen.

Die Wohnung könnte jedoch durch den Wegzug der Tochter für die Mutter zu teuer werden (Mietobergrenzen!) was zu einer Kostensenkungsaufforderung (6Monate Zeit) vom JobCenter bzgl. der Miete führen kann.

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Nur der Amtsarzt vom ALG II Träger kann feststellen ob du Arbeitsfähig bist oder nicht. Also ALG II Antrag stellen, Hacken bei Nein machen zur Frage: fühlen Sie sich in der Lage einer Arbeit von 3 Stunden täglich nachzugehen (oder so ähnlich). Die Schweigepflichtsentbindungen für deine Ärzte unterschrieben (kann eine weitere Untersuchung deinerseits durch die Amtsärzte eventuell verhindern) und abwarten. Bis zur Ärztlichen Entscheidung bekommst du vorerst ALG II (kann dann mit dem Sozialhilfeanspruch verrechnet werden).

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Hi,

also alle Kinder sind erwachsen und bekommen kein Kindergeld mehr? und haben ausser den angegebenen Einkünften , keine weiteren Einkommen?

dann rechnen wier mal:

Die Bedarfsgemeinschaft besteht aus 5 Mitgliedern: 382€ + (4 x 306€) = 1606€ Regelsatz Anspruch. Wie hoch ist die Miete? fiktiv: 600€ + 200€ NK+Heizung = 800€. Bedarf der BG = 2406€

Einkünfte: 990€ netto (ca. 1350€ brutto) - 100€ - 180 - 20€ = 690€ anzurechnendes Einkommen. 700€ - 30€ (Versicherungspauschale, da ALG I kein Einkommen) = 670€ Insgesammt: 1360€ anzurechnendes Einkommen

Höhe der aufstockenden Leistungen müsste somit bei: 1046€ liegen.

Sollte die Miete höher oder niedriger liegen, müssen diese Werte entsprechend eingesetzt werden. Sollte der Haushaltsstrom bereits in den Nebenkosten/Miete enthalten sein, muss pro Person nochmals 29,69€ abgezogen werden (also: 5x29,69= 148,45).

Sollte doch Kindergeld bezogen werden, so müsste diese entsprechend angerechnet werden.

mfg

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Hi,

also beim FSJ wie auch beim Bufdi sind 175€ anrechnungsfrei, alles drüber wird angerechnet, bei 330€ also 155€. Entsprechend werden die 102€ + 53€ vom Regelsatz deiner Mutter (falls dieser niedriger oder bei 0 liegt entsprechend weniger Mietzahlung) damit verrechnet.

Am Ende bleiben eurer Bedarfsgemeinschaft somit 175€ mehr zum Leben übrig.

Quelle: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html

mfg

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Hi,

also 1. Was wird angerechnet?

100€ Grundfreibetrag + 20% vom darüber liegenden Gehalt 63€ = 163€

Also werden 252€ Bedarfsmindernd bei dir angerechnet.

  1. Wie Hoch ist dein Bedarf?

Mit 17 liegt dein Bedarf in der Elterlichen Wohnung bei 287€, allerdings gehe ich davon aus, dass du Kindergeld beziehst welches vollständig angerechnet wird, bei einem Kind liegt dieses aktuell bei 184€ womit du aktuell einen Bedarf von 103€ haben dürftest (ALG II Bescheid). Mit deinen anrechnungsfähigen 252€ Verdienst du also 148€ zuviel um noch ALG II Leistungen zum Lebensunterhalt zu bekommen. Kommen wir zur Miete, an dieser wirst du dich mit bis zu max. 148€ beteiligen müssen.

Am Ende wirst du also 163€ mehr in der Tasche haben.

MfG

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Solange dabei weniger als 100€ im Monat rausspringen wird dir nichts angerechnet, da dies der Grundfreibetrag ist, jedem Cent drüber werden nochmal 20% abgezogen und dann angerechnet (also wenn man so will abgezogen).

MFG

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Hi,

in welcher Stadt wohnst du denn? Die Versorgung mit Wohnraum ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Beispiel Stuttgart:

Beratung, Hilfe und Vermittlung erhälst du hier über so genannte Fachberatungsstellen (regional organisiert) welche in ein breites Spektrum an Hilfsangeboten vermitteln können. Von Sozialhotels über betreutem Wohnen bis zu stationären Einrichtungen. Eine der Fachberatungsstellen wäre in Stuttgart somit die richtige Adresse für dich, in anderen Kommunen liegt diese Beratungsaufgabe direkt bei der Stadt, Google hilft in diesem Fall meist weiter.

MfG

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Die Kaution wurde auf Darlehnsbasis gewährt und entsprechend gehört Sie dir, selbst wenn du sie noch nicht vollständig bei der ARGE beglixchen hast (die Restschuld muss dann entsprechend weiter abgestottert werden).

Gegen eine erneute Kautionsübernahme auf Darlehnsbasis gibt es aus meiner Sicht keine Einwände, zumindest wenn du diese nicht selber begleichen kannst (aus alter Kaution neue bezahlen etc.).

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