Antwort
Hallo, ich war nach der Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und einer internen Fortbildung zur Erstkraft befördert worden. Hatte danach Weisungsbefugnis und sonderaufgaben (Kassenaufsicht).
Es ist kein Beruf an sich, sondern eine Stellung im Unternehmen, evtl. auch ohne Fortbildung möglich.
Ciao