Erst Zusage dann Absage - Schadenersatzanspruch?

Ich habe mich bei der Firma Xy am 26.07.2020 per E-Mail als Quereinsteiger beworben.

Daraufhin bekam ich am 03.08.2020 von deren Mitarbeiterin von Xy, mitgeteilt, dass Sie mich gerne telefonisch kennenlernen möchten. Es wurde daraufhin ein Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber am 30.07. sowe ein Vorstellungsgespräch bei deren Kunden Postbank , mit einem Verantwortlichen am 04.08.2020 um 09:30 Uhr vereinbart.

Nach diesem positiven Telefonat, habe ich sodann deren Zusage, sowohl mündlich am Telefon als auch schriftlich per E-Mail, erhalten. Ich sollte am 17.08.2020 beginnen. Daraus folgte, dass ich eine E-Mail am 06.08.2020 von einer Mitarbeiterin von dem Arbeitgeber bekam, in der mir verkündet wurde, dass wir gemeinsam am 12.08.2020 um 15:00 Uhr eine telefonische Vertragsunterzeichnung durchführen werden. Daraufhin habe ich aller persönlichen Daten, wie Bankverbindung, Sozialversicherungsausweisnummer, Krankenkassennummer usw per E-Mail üvbersendet. Ich habe nach dem 06.08.2020, bereits anschließend Vertragsunterlagen mit Gehalts- sowie Urlaubsdaten und Datenschutzerklärungen erhalten von Arbeitgeber Xy erhalten. Bishier alles gut.

Ich bekam an dem Tag der Vertragsunterzeichnung, den 12.08.2020 vorab jedoch einen Anruf von der Dame von dem Arbeitgeber Xy, in der ich informiert wurde, dass der Termin um 15:00 Uhr entfallen würde. Die Begründung sei, dass man eine Anfrage bei der bei der deutschen Bank über meine Person gestellt habe, die jedoch erfolgslos/ablehnend war. Man müsse noch abwarten, was daraus endgültig passiert. Diese Anfrage sei bei der deutschen Bank gestellt worden, da das zuvor am 06.08.2020 beantragte Führungszeugnis von mir, noch nicht zu dem Zeitpunkt am 12.08.2020 bei mir zugestellt worden war. Die Dauer bis ein Führungszeugnis da ist, beträgt ca. 14 Tage.

Als das Führungszeugnis am selben Tag am 12.08.2020 mit der Post bei mir zugestellt worden war, teilte ich das der Dame umgehend am Telefon mit. Ich habe dieses Führungszeugnis, nach Aufforderung der Dame, per E-Mail an denen versendet und zudem wurde mir gesagt, dass man nun das Führungszeugnis prüfen werde und ich auf deren Nachricht warten soll. Mein Führungszeugnis ist sauber und es sind keine Eintragungen vorhanden. Nach langem Warten und einem Hin und Her, bekam ich am 20.08.2020 von der Dame eine Antwort mitgeteilt, dass man mich aus Budget-Gründen nicht einstellen könne.

Im Vertrauen auf die Verbindlichkeit der schriftlichen Zusage vom Arbeitgeber Xy, habe ich des Weiteren, eine Einladung eines anderen Arbeitgebers zum Vorstellungsgespräch ausgeschlagen. weil ich durch die schriftliche und mündliche Zusage sicher war, dass ich dort beginne zum 17.08.2020.

Ich würde gerne einen Bruttomonatsgehalt als Verdienstausfall geltend machen.

Wie sieht ihr das? Was ist mit Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von schuldhaften Verhandlungen sowie vorvertraglichen Pflichtverletzungen gem. § 280 Abs. I in Verbindung mit § 311 Abs. II BGB, § 241 BGB
Vielen dank

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Der Arbeitgeber ist ein Personalvermittler für Banken. Ich sollte als Sachbearbeiter bei deren Kunden bei der Postbank Arbeiten. Was die deutsche bank für eine Anfrage gestellt wurde mir nicht gesagt. Es ist aber keine Bonitätsauskunft gewesen. Der Arbeitgeber meinte selber sowas hatten sie noch nicht gehabt.

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