Gibt es Gesetzeslücken im Arbeitsrecht für Spielhallen?

Meine Firma stellt ausschließlich Teilzeitkräfte ein oder noch geringer.

Im Arbeitsrecht habe ich gelesen, dass meinen Kolleginnen und Kollegen ein Nachtzuschlag zusteht bzw ein bezahlter Freizeitausgleich.

Gibt es Gesetzeslücken oder lohnt sich für uns der Schritt vor das Arbeitsgericht? An wen können wir uns wenden?