Moin aus Deutschland.

Frag doch mal vor Ort ein bisschen rum, die "Einheimischen" wissen sowas wohl eher als wir hier auf der anderen Seite des Atlantik..... :-)

Du kannst vor Ort auch einfach mal bei Polizei oder Feuerwehr nachfragen.....

Oder frag einfach mal in einem Feuerwerksladen: http://www.fireworks.com/locations/by-state/me/ , da könntest Du dann auch direkt einkaufen :-)

Oder frag bei einem Pyrotechniker vor Ort nach, der muss es dann endgültig wissen. Ob er Dir Auskunft geben wird, ist noch was anderes.

Wünsche noch ein schönes Fest und einen guten Rutsch ins nächste Jahr.

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Moin, bin mehr der Fan von Leuchtbatterien. Daher nehme ich zum "Kreach" machen die Flash Bang von Nico. Weiter geht's dann mit Batterien bis zum Ende. Gefunden und vorbestellt hier: http://www.feuerwerk-workshop.de/index.php?id=52.

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Moin, kommt drauf an was genau Du da gesehen hast:

Das könnten Silvesterraketen gewesen sein die den Effekt an einem Fallschirm schweben lassen (hat aber nichts mit Männchen zu tun). Die würde es demnächst im Handel geben - auch wenn man schon etwas Glück haben muss um so ein Raketenmodell zu finden.

Oder es war ein Spielzeug. Dann würde ich es im nächsten Spielzeugladen, Real, Toys'R'us, usw. probieren.

Wünsche noch ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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Moin, könnte evt. eine Allergie sein oder Dir ist was ins Auge geraten. Wenn es von alleine wieder aufehört hat - gut, wenn nicht und es anhält würde ich zum Augenarzt gehen, bzw. dieses auch in der Notaufnahme im nächsten Krankenhaus behandeln lassen.

Wünsche noch ein frohes Fest - soweit möglich.

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Moin, auf dem Bild scheint eine Fontäne zu sein. Könntest Du z.B. hier: http://www.feuerwerk-workshop.de/index.php?id=409 bekommen. In der Hand halten würde ich eine Fontäne allerdings nicht.....

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Moin, Dein Feuerwerk kannst Du doch auch bei einem Pyrotechniker holen, z.B. hier: http://www.feuerwerk-workshop.de/index.php?id=52, dort stehen auch noch weitere Adressen.

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Moin, zum "krach machen" gefällt mir die Flash Bang Batterie ganz gut, z.B. hier: http://www.feuerwerk-workshop.de/index.php?id=724

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Moin, nasses Pulver würde überhaupt nicht mehr funktionieren....... Auf der Heizung trocknen halte ich für eine schlechte Idee. Lass Deine Böller lieber in einem trockenen Raum trocknen.

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Übertrag die Adressen in Word oder Excel und verwende die Sortierfunktion der Programme. Für eine feinere Auflösung, bzw. eine Routenoptimierung kannst Du auch den Routenplaner von Google Maps verwenden. Kannst Dort allerdings "nur" 10 Adressen eingeben......

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Moin, kannst als Zauberstab den Kindern ein Smartphone in die Hand drücken :-)

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angeblicher Einstellungsbetrug Bundeswehr

Folgender Sachverhalt : Person A wurde 2007 mal mit einem Strafbefehl belegt wegen Betruges zu 100 Tagessätzen a 30 Euro.  2014 bewarb sich Person A bei der Bundeswehr. Im Rahmen des Bewerbungsbogens gab Person A diese Vorstrafe nicht an da es ja im Privaten und im Behördenführungszeugnis schon getilgt wurde. Da stand die Frage ob Person A mal rechtskräftig verurteilt wurde. Daraufhin rief Person A bei einem Anwalt an und fragte ob dieser Strafbefehl schon getilgt wurde dieser Antwortete mit ja drüber stand die Belehrung das Verurteilungen die im BZRG als getilgt oder Tilgungsreif sind nicht zu offenbaren sind. Daraufhin verneinte Person A die frage ob er mal rechtskräftig verurteilt wurde. Was er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste bzw Person A dachte das das Behördenführungszeugnis das BZRG sei. Person A gab auch im Bewerbungsverfahren einen Führerschein Entzug im Jahre 2012 an. Daraufhin musste Person A eineErklärung unterschreiben das der Rechtsberater einsicht bei der Staatsanwaltschaft nehmen muss in alle Straf / Ermittlungsakten die jemals im zusammenhang mit Person A entstanden sind. Person A dachte sich dann sollte der damalige Strafbefehl doch noch eine Relevanz haben wird das der Rechtsberater schon feststellen wird bei der Überprüfung Person A unterschrieb die Erklärung und machte sich dann weiter keine gedanken. Der Rechtsberater gab dann sein okay und Person A wurde dann zum 1.7 in die Bundeswehr eingestellt. Ca 8 wochen später stellte Person A fest das das BZRG und das Behördenführungszeugnis etwas völlig anderes ist und ganz andre Tilgungsfristen gelten . Person A beantrage daraufhin eine Einsichtnahme des BZRG sah diesen Auszug beim Amtsgericht ein und stellte den noch bestehenden Eintrag fest. Person A meldete dies umgehend seinem KP Chef dieser sagte das würde schon passen es sei ja vorher alles überprüft worden. Person A meldete es dann noch unverzüglich freiwillig und ohne Grund dem Rechtsberater der Bundeswehr eben deswegen um zu unterstreichen das Person A nicht vorsätzlich oder wissentlich gehandelt hat. Dieser will nun überprüfen und ggf ein Ermittlungsverfahren wegen Einstellungsbetrug einleiten. Was kann  Nun passieren ?? Ist es überhaupt Betrug da sich Person A dahingehend geirrt hat ??

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Moin, wenn alles schon überprüft worden ist, dann wird die Bundeswehr den Sachverhalt wohl schon kennen. Zumindest der KP Chef scheint das ganz entspannt zusehen......

Ich mut masse mal - eine Rechtsberatung kann ich hier natürlich nicht geben und spreche nur aus meiner Erfahrung!!!!

Da die Frage nach Vorstrafen im Bewerbungsbogen wohl doch falsch beantwortet wurde, scheint hier tatsächlich ein Betrug beim Einstellungsverfahren vorzuliegen. Zumal die Strafe bei diesem Betrugsding ja auch nicht gerade klein war. Der Rechtsberater der Bundeswehr scheint also auch recht zu haben. Das Problem dabei: Die Bundeswehr ist eine Behörde und dort passiert nichts auf "dem kleinen Weg" wie es z.B. in vielen Betrieben möglich sein kann. Stellt sich hier heraus das bei der Einstellung (wissentlich) falsche Angaben gemacht wurden, dann sind in dieser Sache Konsequenzen zu erwarten. Wie die aussehen werden, kann eher der KP Chef oder auch der Rechtsberater der Bundeswehr sagen. Im besten Fall klärt man das Intern, z.B. durch "Strafdienst", nicht Beförderung, usw. im ungünstigsten Fall kann damit aber auch die Karriere bei der Bundeswehr beendet sein. Der Bundeswehr Karriere wird es aber auf jeden fall nicht sonderlich gut tun.....

Soweit meine Meinung - wie oben schon geschrieben, es ist nur meine Einschätzung - keine Rechtsberatung!!!!

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Moin, also folgendes könnte ich mir bei Deiner Frage vorstellen:

  • Du hast einen recht exotischen Internetanbieter der seine Anschlüsse in Rumänien sammelt......... Deinen Netzanbieter wirst Du wohl kennen. Damit kannst Du Dir die Frage wohl schon beantworten
  • Oder Du hast irgend ein Tool bei Dir auf dem Rechner welches Deine IP Adresse verschleiert......... Ob solch ein Tool bei Dir auf dem Rechner ist, würdest Du wohl wissen, daher wird es das wohl nicht sein, währe aber eine Möglichkeit. Z.B auch wenn mehrere Personen den Rechner benutzen......
  • Oder, was ich im Moment für am Wahrscheinlichsten halte, Du hast Dir beim Besuch irgend einer Webseite etwas ungewollt auf Deinen Rechner geholt was Dir dabei die Verbindung zum Internet umgestellt hat. Das währe dann ein Problem! Hier kannst Du jetzt erst mal die Einstellungen Deiner Internetverbindung überprüfen. Nicht das Du im Moment über eine teure Telefonnummer mit einem fremden Anbieter verbunden bist. Dann schau mal nach ob auf Deinem Rechner irgendwelche neuen Programme sind die Du nicht kennst oder welche die vorher noch nicht da waren. Und natürlich, lass mal Deinen Virenscanner komplett durchlaufen.

Dann mal schauen ob sich was getan hat.......

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moin, klick Dich doch mal bei Youtube&Co durch, vielleicht findest Du dort den Film oder zumindest einen Ausschnitt mit dem Du weiter suchen kannst.

S/W Zeichentrick Filme in denen Weihnachten vorkommt wird es wohl mehrere geben.....

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also eine Anlage zum kaufen? Schau doch mal bei Thomann...... Oder bei ebay..........

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Moin, sollte man sich nicht schon beim erstellen der "bestimmten" Beobachtungsprotokolle Gedanken über die Auswertung machen? Je nach dem was Du da protokolliert hast, kannst Du Deine Beobachtungen ja erst mal sortieren und nach Übereinstimmungen suchen - vielleicht ergiebt sich so ein besseres Bild für Dich.

Ist natürlich die Frage was Du mit Deinen Beobachtungen bezwecken wolltest? So sollte dann auch das Ergebnis der Beobachtung aussehen......

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