Die Antworten hier sind alle nicht ganz so zufriedenstellend. Es gibt nach §20 Soldatengesetz sehr wohl Grenzen die liegen zum Beispiel in der Wochenarbeitszeit, diese darf nicht mehr als 8 h überschreiten. Des weiteren dürfen dienstliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und du darfst dem Ansehen der Bundeswehr mit deinem Unternehmen nicht schaden und so weiter. Ich habe in meinem Blog einen sehr ausführlichen Artikel darüber geschrieben. Hier geht es um die Nebentätigkeitsregelung, die Minderung vom Übergangsgeld und Ihr findet hier auch alle Rechtsgrundlagen.

http://x-konzept.de/gruenderblog/selbststaendig-als-soldat-bundeswehr-dienstzeit-uebergangsgebuehrnisse-nebentaetigkeit.html

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Der Thread ist zwar alt aber das Thema aktuell. Für die Selbstständigkeit nach der Bundeswehr während der Übergangsgebührnisse gibt es klare Regelungen, das Problem ist das sich selbst die WBVen und deren Mitarbeiter nicht immer einig sind in Ihren Aussagen. 350 € im Monat ist viel zu pauschal, woran machen die das Fest an eurer Einkommenssteuererklärung oder an der Umsatzsteuervoranmeldung? Wenn ihr zwei Jahre in Folge mehr als 17500€ Umsatz p.a. Hättet seit ihr im dritten Jahr der Übergangsgebührnisse umsatzsteurpflichtig. Die mündlichen Aussagen der WBV sind extrem gefährlich. Als Grundlage wird nämlich euer letztes Gehalt genommen. Pauschal kann man sagen das ihr sobald ihr die SV-Grenze überschreitet (Stand jetzt 451€) im Bereich der Abzüge. Wer Geld verdient kann sich das auch leisten aber warum auf Geld verzichten für das man 12 Jahre gedient hat... Darum mein Tipp: gründet eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) macht euch zum Geschäftsführer mit 200€ Gehalt im Monat und meldet euch beim Finabzamt mit Lohnsteuerklasse 6 an. Die 1 bleibt weiter der Hauptarbeitgeber die Bundeswehr. Dann Bunkert ihr das Geld in eurer Firma und macht um Gottes Willen keine Überschussauszahlung für die drei Jahre in der ihr Übergangsgebührnisse bekommt. Auch nicht im 4. Jahr da dieses das 3. Geschäftsjahr betrifft. Wenn ihr vorher Geld aus eurer Firma braucht dann lasst euch von eurer Kapitalgesellschafft (Steuerkonform) ein Darlehen zu marktüblichen Zinsen geben. Der nächste Vorteil ist das ihr in den drei Jahren in denen ihr Geld vom Bund bekommt viel Einkommensteuer zahlt weil dort alle Einkommen gewertet werden. Als UG oder GmbH zahlt ihr nur Körperschaftsteuer (15%) und Gewerbesteuer (Satz eurer Stadt oder Gemeinde) und das ist oft weniger als wenn alles in der EKS zusammenfließt. So einfach wie sich das jetzt anhört ist das aber alles nicht.

Ich war 12 Jahre Soldat studiere BWL hatte fünf Unternehmen und führe zurzeit drei. Mehr zur Existenzgründung im allgemeinen und direkt zur Selbstständigkeit nach der Bundeswehr erfahrt ihr hier.

http://x-konzept.de/unternehmensberatung-berlin-brandenburg-leistungen/bundeswehr-und-danach

PS. Einem Berufssoldaten ist es auch nicht verboten als Gesellschafter in eine Kapitalgesellschaft zu investieren ;)

(Geschrieben über mein IPhone , sorry für kleinere Fehler im Text)

Gruß Marko Von x-Konzept.de

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