Vielen Dank für die Antworten.

Leider löst das mein Problem nicht auf welche Zeit die 100prozentige Streichung festgelegt ist.

Ich versuche es mal anders herum.

Nehmen wir mal an man kommt nach einem Jahr wieder beim Jobcenter vorbei und stellt wieder einen Antrag. Wird dieser dann abgelehnt mit der Begründung man hätte in die Akten gesehen und es würde noch eine unerledigte Mitwirkungspflicht im Wege stehen.

Meine Grundidee wäre dass man nicht für immer aus dem Sozialbezug rausfliegen kann.

Vielen Dank.

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