Hallo,
ich befinde mich momentan in einem Zeitarbeits-Verhältniss von einem Jahr welches in 4 Monaten ausläuft. Man muß sich 3 Monate vor Ablauf beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden, sonst bekommt man eine 3-monatige Sperre im Falle der nicht-weiterbeschäftigung. Jetzt habe ich dazu folgende Fragen:
1) Wenn sich der Arbeitgeber nicht spätestens am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses meldet so von wegen "Du kannst ab morgen zuhause bleiben" und man einfach weiterarbeiten geht wie sieht das dann rechtlich aus? Arbeitet man dan quasi "für lau" bis man sich einen Monat später wundert wo das Geld bleibt?
2) Wenn man noch anteiligen Urlaubsanspruch hat, ist dann nicht der letzte Tag zu spät um das Ende des Arbeitsverhältnisses mitzuteilen?
3) Muß man sich, wenn man sich 3 Monate vorher arbeitssuchend meldet, auch schon selber um neue Arbeit bemühen um keine Kürzung/Sperre des ALG zu riskieren? Ist ja eigendlich Blödsinn wenn es daraufhin zu einem Vorstellungsgespräch kommt und man dann doch übernommen wird und dem vermeintlich neuen Arbeitgeber wieder absagen muß.