Antwort
Erstmal Danke soweit!
Ich gehe ja mittlerweile auch nicht mehr davon aus, dass ein Unfall vorlag. Das war nur mein Anfangsverdacht und es wurden diesbezüglich auch keine Hinweise gefunden.
Das Auto wurde letztendlich als "Original" und unfallfrei verkauft.
Eine Neulackierung des gesamten Fahrzeugs KANN ein Indiez dafür sein, dass es großflächig verkratzt wurde oder einen Hagelschaden hatte.
Die Frage ist ja nur:
Habe ich Anspruch auf rückwirkende Kaufpreisminderung, da es als "Original" verkauft wurde - das es ja bei Neulackierung nicht mehr ist - und davon im Kaufvertrag nichts erwähnt wurde!