Ich glaub das Bild wurde nicht hoch geladen, deswegen hier nochmal
danke für eure schnellen Antworten, ihr seit echt super;)
also was ich so raus gehörd habe werd ich mal abwarten und Tee trinken und wenn sich nichts ändert dann gehts ab zum Dr.
Danke nochmal
hm, eine slr mit 6-8 bilder in der sek für höchstens 800€ da würd ich dir e bay oder so empfehlen weil ich glaub kaum das du in der preisklasse eine solche cam neu finden wirst also such dir eine gebrauchte.
ansonsten würd ich dir auch nikon empfehlen, ich hab die selber und im vergleich zu cannon sind sie besser im preis leistungs verhälltnis und zudem auch noch leichter ;)
prinzipiell sind streifenwagen meist nur normale autos mit polizeiausstattung also lackirung, drehlichter, funk usw wobei es nicht relewant ist, welches getriebe drinnen ist, wenn die bestellten autos automatik sind dann sind sie eben automatik und wenn die ein schaltgetriebe drinnen haben,...
Information für Bewerber mit Tätowierungen Mit der Uniformierungsvorschrift der Bundespolizei werden Tätowierungen, Tattoos und sonstige Hautverzierungen, welche von Uniformsorten nicht verdeckt werden, untersagt. Wird eine Tätowierung durch ein Uniform-Kurzarmhemd verdeckt, kann eine Tätowierung grundsätzlich erlaubt werden. Ist eine Tätowierung unter einem Kurzarmhemd auch nur teilweise sichtbar, kann dem Bewerber eine Frist gegeben werden, damit diese Tätowierung auf freiwilliger Basis entfernt wird. Beim Tragen einer Fahrraduniform darf auf den Unterschenkeln keine Tätowierung sichtbar sein.
steht doch eh alles im internet ;)
http://www.bundespolizei.gv.at/lpdreader/documents/322.pdf
Ich bin eventfotograf und hab mir das mal genauer angeschaut, es ist eh alles gesätzlich geregelt, prinzipiel kann sich mal keiner dagegen wehren fotografiert zu werden solange er/sie sich auf einen öffentlich zugänglichen bereich befindet also straße und so. insofern das foto der jenigen person nicht schadet (wenn die person auf dem foto zb seinen/ihren partner/in betrügt oder er/sie sich am hintern kratzt was dann unter rufschädigung fällt) darf man die fotos auch veröffentlichen aber generell veröffentlicht der fotograf solche fotos selten, er verkauft sie meist an magaziene oder zeitungen und wenn die mit diesem foto auf der titelseite dann einen höheren umsatz machen nehmen sie gerne eine klage in kauf denn der fotograf verkauft das foto an das magazin und somit haftet das magazin für den inhalt,... ich hoffe ich konnte helfen