Neuheirat - Namensänderung Kinder - Wegfall UVG

Hallo liebe Community!

Ich hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu finden.

Folgender Sachverhalt:

Mein Lebensgefährte und ich möchten gerne heiraten. Ich bringe aus erster Ehe 2 Kinder mit (6 und 4 Jahre), es besteht gemeinsames Sorgerecht mit dem Kindsvater - sein Umgangsrecht nimmt er mehr schlecht als recht alle 3-4 Wochen an einem Tag am WE wahr. Mein Lebensgefährte und ich übernehmen die komplette Erziehung, das jüngere Kind nennt ihn "Papa".

Die Kinder tragen den Familiennamen aus erster Ehe, der jedoch MEIN Mädchenname ist. (Ex-Mann heißt ebenfalls noch so!)

Ich möchte jedoch den Namen ablegen, bzw. wenigstens einen Doppelnamen führen - auch mein LG möchte nicht meinen Namen, da dies eben auch "der Name des Vorgängers" ist. ;-) Außerdem planen wir noch ein gemeinsames Kind zu bekommen, dieses würde in diesem Fall (auch wenn ich einen Doppelnamen trage, den Namen des Vaters bekommen)

Keinesfalls möchte ich anders heißen als meine Kinder, deswegen die Frage:

Besteht die Möglichkeit, dass meine Kinder (aus erster Ehe) den Namen des neuen Ehemannes annehmen, oder zumindestens einen Doppelnamen daraus? Muss mein Ex-Mann hierzu zustimmen?

Außerdem konnte ich bei einer Bekannten mitbekommen, dass UVG-Leistungen eingestellt werden, sobald man neuheiratet. Der Kindsvater arbeitet kaum, verdient demnach auch nicht genug. Es würden somit 266 Euro in der Kasse fehlen. Auch mit der Änderung der Steuerklassen, würde dieser Betrag nicht wieder hereingeholt werden können.

Ist dies korrekt? Sehr ungerecht meiner Meinung nach, da wir schon zum jetztigen Zeitpunkt für ALLE Kosten der Kinder aufkommen...

Ich hoffe auf kompetenten Rat.

MERCI

bibabutzeexfrau ;-)

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Was ist UVG und UG?

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