Der Verkäufer sagt er habe nicht von den Löchern gewusst und das ich damit rechnen muss wenn ich einen gebrauchten Artikel kaufe! Stimmt das rechtlich gesehen? Und der Artikel eignet sich auch noch für die vorgesehne Sache? Die Gewährleistung wurde ja ausgeschlossen ist jetzt nur die Frage ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde! Wie soll ich das denn nachweisen? Ist das richtig so?

Danke für die Antworten

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