Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus im (obersten) 5. Stock. Am Samstag Vormittag ging der Aufzug kaputt. Als ich beim Hausverwalter nachfragte ob denn der Monteur gerufen wurde bekam ich folgende Antwort: "Der Monteur wird erst am Montag gerufen da die Reparaturkosten am Wochenende vermutlich sehr hoch sind".

Frage: Kann ich verlangen das der Monteur auch am Wochenende gerufen wird ?

Es sind alles Eigentumswohnungen und wir bezahlen monatlich, nicht unerhebliche, Umlagen für den Aufzug. Desweiteren wohnen in den oberen Etagen auch ältere Personen die auf den Aufzug angewiesen sind.

Gibt es ein Gerichtsurteil hierzu?

Vorab Danke für Antworten