Seit knapp 2 Jahren arbeite ich nun als Night Auditor eines Hotels.

Bei einem Bruttogehalt von 2000,- € zahlt mein Arbeitgeber einen steuerfreien Nachtzuschlag von 200,- €.

Nach meiner Recherche müsste der Nachtzuschlag 25-30 % betragen, was dann 500-600,- € wären!?

Stimmt das so?

Und: Wie lange kann man den fehlenden Nachtzuschlag nachfordern?

Kann man die eventuelle Nachforderung auch während eines befristeten Arbeitsverhältnis durchsetzen, ohne seinen Job zu gefährden?

Auf Eure Antworten freue ich mich.

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Hier noch ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag bzgl. der Ausschlussfrist:

Ausschlussfristen

Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform gemäß § 126 b BGB geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen resultieren und nicht für Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns für jede geleistete Arbeitsstunde bzw. für die entsprechenden Lohnersatzansprüche wegen Krankheit, Urlaub etc.

Lehnt die Gegenseite den Anspruch in Textform gemäß § 126 b BGB ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von drei Monaten nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.

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Kann man so die gesetzliche Pflicht zur Nachzahlung von 3 Jahrn aushebeln?