Hallo,
auch wenn mein Kommentar etwas spät ist, es muss sein:
Hier ist wohl äußerste Vorsicht geboten. Enervatis bucht wohl gleich nach Vertragsabschluss
die Abschlagszahlung ab, obwohl noch kein Stromlieferung erfolgt ist.
AGB Enervatis:
3.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Tarif und beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin
Der Vertragsbeginn ist damit vor der ersten Belieferung erfolgt.
Bonus lt AGB der Envervatis =
Ein dem Kunden im Auftragsformular ggf. zugesagter Bonus wird nur bei Neukunden und nur nach einem vollständigen Belieferungsjahr fällig.
Sollte man also z.B. nach einem Jahr Vertragslaufzeit kündigen, dann hat man kein vollständiges Belieferungsjahr erreicht, also gibt es keinen Bonus ?
Danach ist man evtl kein Neukunde mehr und was ist dann mit dem Bonus ?
Wie schon aus den vorigen Kommentaren zu erkennen ist:
Vorsicht, bzw. Finger weg.
Beste Grüße,Willi
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