Darf die Polizei Drittpersonen die Gründe für eine Hausdurchsuchung nennen?
Hallo zusammen,
Bei einem Kumpel von mir wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, er hat neben seiner Hauptwohnung ein kleines Appartement neben seinem Arbeitsplatz von seinem Arbeitgeber gestellt bekommen in dem er während der Woche wohnt.
Zwangsläufig musste in dem Appartement aus verschiednen Gründen einen Zweitwohnsitz anmelden und in Folge dessen wird auch dieser durchsucht.
Da er aber zum Zeitpunkt der Durchsuchung an seinem Hauptwohnsitz war, wurde das Appartement durch den Arbeitgeber aufgesperrt und dabei erfuhr der Arbeitgeber auch den Grund für die Hausdurchsuchung.
Ist es der Polizei gestattet dem Arbeitgeber Details bekanntzugeben ?
Müssen die Gründe für die Durchsuchung auf dem Durchsuchungsbeschluss in solch einem Fall nicht geschwärzt werden??
Grund für diese Fragen ist, dass mein Kumpel sich seit diesem Vorfall, dummen Gerede usw. hingeben muss...