Was darf der Vermieter beim Auszug fordern, der den ursprünglichen Zustand der Wohnung und des Gartens gar nicht kennt?
Meine Eltern wohnten knapp 50 Jahre in dem Haus, in der Zwischenzeit hat dort dreimal der Besitzer gewechselt. Der aktuelle Besitzer hat das Haus jetzt ca. 7 Jahre und kennt nur den aktuellen Zustand von Wohnung und Garten. Nach dem Tod meiner Eltern müssen wir die Wohnung nun auflösen und der Vermieter hat beiläufig erwähnt, dass der Gartenschuppen entfernt werden soll. Mich würde interessieren, ob wir dazu tatsächlich verpflichtet sind.
Und vorsorglich - bevor die Sprache darauf kommt - würde ich auch gerne wissen, ob wir die Bodenfliesen in der Wohnung entfernen müssen? Wir wissen, dass der Vermieter die Wohnung selber nutzen möchte und sowieso erhebliche Renovierungsaufgaben auf ihn zukommen werden...
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