Hallo,

habe Tochter welche in einer Notobhutnahme ist und gänzlich von JÄmtern München/Pforzheim, seit 5 Monaten nicht betreut wird, da sich die Ämter über zuständigkeit streiten.

Auf welche art könnte sie sich einen Anwalt nehmen, da ihr permanent gesagt wird, dass sie ja ein Verfahrensbeistand in München hat.

Kann sie Prozesskostenübernahme beantragen?

Wenn sich jemand auskennt.

Danke im Voraus