Da dein Sohn minderjährig ist kann er einen gültigen Kaufvertrag nur abschließen, wenn der Preis so hoch ist, dass er es von seinem Taschengeld bezahlen könnte. Da das aber ein ziemlich hoher Betrag ist, würde ich sagen, dass du da eingreifen könntest, und dieser Vertrag ungültig ist, wenn dein Sohn nicht so viel Taschengeld bekommt :)

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