Mietrecht: verstorbener Vermieter, Erben im Ausland, Nachlassverwalter strebt Hausverkauf an. Welche Rechte habe ich?

Hallo zusammen,

unser Vermieter ist Anfang diesen Jahres leider verstorben. Es gibt mehrere Erben, die aber alle im Ausland leben (ich glaube 11 Stk; wohnhaft in Spanien und Frankreich).

Aktuell wird das Ganze vom Nachlassverwalter verwaltet, der wohl, wie ich das verstanden habe, auch Testamentsvollstrecker ist (sofern dies hier eine Rolle spielen sollte).

Testamentarisch wurde der Verkauf des Hauses (freistehendes Zweifamilienhaus, Fertigbauweise, ca. 60er Baujahr) verfügt, in dem wir aktuell noch wohnen und früher auch unser Vermieter, der im Sutterain gewohnt hat. Es war vor Kurzem auch eine Gutachterin vor Ort; der Verkehrswert wird auf ca. 85000€ geschätzt.

Heute steht eine Besichtigung mit Interessenten an und dabei fiel dann so der Satz: "Die Kündigung spricht dann der Nachlassverwalter VOR dem Verkauf aus, dann haben die neuen Eigentümer nicht das Problem" (sinngemäße Wiedergabe).

Meine Frage nun: - Ist dies überhaupt rechtens und möglich? Denn Kauf bricht ja nicht Miete, soweit ich mich nun belesen habe.

Wir (Familie mit 1 Kind (10 Jahre)) haben bis dato unsere Miete immer pünktlich auf das alte Konto des Vermieters bezahlt und haben uns auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen.

Einen Kauf schließen wir eigtl aus, da wir nicht wissen, ob es uns nächstes Jahr vllt nicht in ein anderes Land verschlägt. Daher ist ein Umzug zu Überbrückungszwecken eigentlich von unserer Seite auch ausgeschlossen, da viel zu aufwändig. Hinzu kommt, dass nichts vergleichbares in unserer Umgebung frei ist. Deswegen würden wir hier gerne wohnen bleiben.

Von den Interessenten vermute ich, dass sie das evtl zu erwerbende Eigentum selbst nutzen wollen (Familie mit Kind(ern) und mit Eltern).

Ich habe nächste Woche einen Termin beim Mieterschutzbund, will aber nur ungern so lange auf heißen Kohlen sitzen.

Was muss ich mir rechtlich gesehen, gefallen lassen und wogegen kann ich angehen? Welche Rechte oder Möglichkeiten habe ich?

Danke für Eure Hilfe!

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Hallo sleipneer,

soweit ich das sehe und Erfahrungen gemacht habe müsst ihr in erster Linie über alle schritte informiert werden die eure Wohnsituation betreffen. Das schließt meines wissens auch den Verkauf ein. Solltet ihr eine kündigung bekommen könnt ihr bis ihr etwas anders gefunden habt einen Räumungsschutz beantragen. Jedoch sollte dies nicht nötig sein wenn der Nachlassverwalter weiss was er tut dann müsste er wissen das er auf dieser grundlage euch nicht einfach kündigen kann ohne einen massiven gerichtlichen aufwand zu haben. Solange ihr euch nichts zu schulden kommen lassen habt dürfte er euch nicht einfach ohne probleme Kündigen können.

Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen.
Viel Glück noch und ich hoffe für euch das der Mieterschutzbund euch helfen kann.

 

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Es ist ganz einfach so keiner Hier kennt dich aus meiner sicht stelle ich mir mal nur das bessere vor. Wenn das so ist kann ich eindeutig sagen das es falsch eine Freundin meiner seits hate das selbe, nur das ihr mutter sie dazu zwingen wollte das abi zu machen aber sogar die Lehrer gesagt haben das es nichts wird weil sie eine Lernschwäch hat ihr Mutter hat das nicht akteptiert und hat sie weiter unter Druck gestellt. Daraufhin hat sie versucht sich das leben zu nehemen!!!!!! Also an ALLE haltet bitte einfach euren Mund mir Verwöhntes Kind die machen das schon richtig. Machen Eltern sind zu Dickköpfig; Dumm und Ignorant um sowas zu sehen! Ich kann nur jedem den Tipp geben sich von auserhalb (Jugendamt, Lehrer, Jugendführsorge) hilfe zu holen. DOCH ZU ERST SOLLTE MANN ÜBERLEGEN OB MANN SEINEN TEIL DAFÜR TUT! Ich hoffe ich konnte dir helfen.

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