Antwort
Nein, muss er nicht. Selbst das Finanzamt kann nach einer Frist von 10 Jahren nicht mehr verlangen, dass man finanzielle Transaktionen egal welcher Art offen legt. Verjährungsfrist!
Des Weiteren muss man einer Privatperson, in diesem Fall der Schwester, gar nichts sagen, wobei der Zeitraum dann überhaupt keine Rolle spielt, da, egal was die Mutter zu Lebzeiten verschenkt hat, es ihr eigener Wunsch war und sie mit ihrem Geld machen konnte was immer sie wollte. Sie hätte es auch dem Postboten schenken können, ohne das Einfluss genommen werden kann.
Einzige Ausnahme, sie wäre Dement. Dann allerdings müsste sie entmündigt worden sein.