Niemand braucht einen Steuerberater! Jeder Steuerpflichtige kann seine Steuererklärungen selber erstellen. Da den meisten Steuerpflichtigen jedoch die Kenntnisse im Steuerrecht fehlen ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters etc. empfehlenswert!
Recherchiere doch einfach im Internet unter Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen etc.
Sobald Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind, können diese nicht zurückverlangt werden. Zu prüfen wäre allerdings im Vorfeld ob überhaupt Sozialversicherungsbeiträge für eine Tätigkeit zu zahlen sind und wenn ja in welcher Höhe. Gerade im Sozialversicherungsrecht gibt es einige Ausnahmen der Sozialversicherungsfreiheit.
Beim Finanzamt gibt es praktische Broschüren, die Dir weiterhelfen oder wende Dich an einen Lohnsteuerhilfeverein, der Dich kostengünstig beraten kann.
Wende Dich am besten an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt, der Dir eventuell sogar im Rahmen von Beratungshilfe, Prossesskostenhilfe weiterhelfen kann.
Die Frage ist wohl nicht ganz ernst gemeint!!!
Eine anonyme Mitteilung beim Finanzamt oder Arbeitsamt reichen vollkommen aus!
Aus dem Internet und in jedem guten Schreibwarengeschäft!
Wenn dies funktionieren würde, würde man die Sozialversicherung umgehen. Grundsätzlich kann eine Person nur eine Hauptbeschäftigung haben, sowie mehrere Aushilfsbeschäftigungen, die jedoch insgesamt den Betrag von € 400,-- nicht übersteigen dürfen. Hauptbeschäftigun und Aushilfsbeschäftigung in einer Firma sind dabei nicht möglich.
Einfach die neueste Version von "ELSTER" herunterladen und erneut übermitteln.
Eine kurz Mitteilung ans Finanzamt reicht!
Bei einem Job mit € 1.100,-- ist dieser auf Steuerkarte zu versteuern; ein Aushilfsjob neben Deiner Tätigkeit auf Steuerkarte ist dann pauschal von Deinem Arbeitgeber zu versteuern. Dieser Job braucht dann nicht in Deiner Steuerklärung angegeben werden.
Nach Anmeldung Deines Gewerbes bei der Stadt oder Gemeinde (Kosten ca. € 30,--) erhälst Du vom Finanzamt einen Fragebogen über Höhe des erwarteten Umsatz, Gewinns etc., den Du ans Finanzamt weiterleiten mußt. Daraufhin teilt Dir das Finanzamt mit, wie hoch deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind und für welchen Zeitraum wann Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben sind.
Lade einfach im Internet das "ELSTER-Programm" der Fianzverwaltung und berechne selbst wieviel Steuern Du zuviel gezahlt hast. Viel Spaß!
Auf Antrag d. h. die Abgabe der rückwirkenden Steuererklärungen 2006 und 2007 gelten als Antrag bis Ende 2010 möglich.
Da Du selbständig bist,mußt Du eine Steuerklärung abgeben. Die von Dir erwähnten € 7.664,-- ist die Eingangsstufe der Einkommensteuer-Grundtabelle und hat nichts mit der Abgabe einer Steuererklärung zu tun.
kostenlos!
Bei einem Lohnsteuerhilfeverein bis Du gut aufgehoben und auch die Kosten sind gering. Da Du ohnehin nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast, wird auch Deine Steuererstattung ziemlich hoch ausfallen; außerdem haben Lohnsteuerhilfeverein etc. automatisch eine Fristverlängerung zur Abgabe der Erklärung 2008 bis zum 31.12.2009.
Bei einem Lhnsteuerhilfeverein betragen die Kosten zirka 1/3 von dem eines Steuerberaters, der nach der Gebührenordung abrechnet.
Selbstverständlich, denn es handelt sich hierbei um Lohnersatzleistungen, die jedoch steuerlich begünstigt besteuert werden. Solltest Du für das Kalenderjahr nur für einen Teil des Jahres Überbrückungsgeld erhalten haben, den Rest des Jahres jedoch Arbeitslohn würde sich dadurch eine Steuererstattung ergeben.