Also es wurde ordnungsgemäß ein Kündigungsschreiben eingereicht...gekündigt wurde der vertrag dann selbstverständlich nicht fristgerecht, da der lebenspartner die frau vor vollendete Tatsachen stellte und dies natürlich recht kurzfristig. Die Kündigung wurde jedenfalls noch vor mietbeginn eingereicht. die Höhe der warmmiete betrug 849€...also völlig unerschwinglich für einen normalverdienenden menschen. es handelte sich in jedem fall um eine kaution und nicht um miete. Bei der Überweisung wurde dies auch so im Verwendungszweck angegeben. Es ist mir schon klar das der vermieter keinen mietausfall haben möchte, deshalb möchte ich nur wissen, ob man die kaution zurück bekommen kann, ohne andere kosten für den ex-mieter herauszuholen. Sollte dies der fall sein, erscheint es mir sinnlos, sich auf den weg zu machen und die kaution womöglich noch gerichtlich einzuklagen.
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