Heute mal eine andere Frage von mir. Also zum Thema: Ich wurde vor 3 Jahren mit 13 von meinem Onkel sexuell missbraucht. Dies wurde daraufhin auch vom Jugendamt angezeigt. Ich weiß nicht ob das jetzt zu Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch zählt. Jedenfalls stritt er (wie zu erwarten) alles ab. Da bei mir damals schon psychische Krankheiten festgestellt wurden, sprach die Richterin ihn frei, mit der Begründung, ich hätte gelogen. Nun sitz ich in der Psychiatrie, hatte gestern Abend(27.7.2018) einen Zusammenbruch wegen dem Vorfall und frage mich nun, ob es möglich bzw sinnvoll wäre, es noch einmal versuchen, strafrechtlich gegen meinen Onkel vorzugehen. Wäre es denn möglich, dass er nun, 3 Jahre nach der Tat, noch verurteilt wird, oder ist das verjährt?
Ich wäre euch sehr dankbar für eure Anrworten. LG