Fahrerlaubnisantrag mit Diagnose F33.2 bzw. F41.2?
Hallo,
Mir wurde in einem Klinikum die Diagnosen F12.2 F12.0 und F33.2 gestellt.
Ich habe wegen den Diagnosen F12.2 und F12.0 eine MPU Anordnung ich bin seit 2 Einhalb Jahren abstinent und 1 Jahr davon in den nächsten Monat offiziell von einer Gutachtungstelle nachgewiesen. Außerdem habe ich eine Entgiftung von 3 Wochen und im Anschluss ein Klinikum für 6 Monate freiwillig besucht. Nach den Behandlungen habe ich den Fahrerlaubnisantrag gestellt worauf hin die MPU angeordnet wurde.
Ich habe allerdings die Frage da ich laut meines Sachbearbeiters aufgrund der Diagnose F33.2 eine ärztliche Stellungnahme machen muss ich frage mich als erstes wo ich dies machen kann. Außerdem steht im Entlassungsbericht der Deutschen Rentenversicherung „nur“ die Diagnose F.12.2 und nicht F.33.2 welche nur in Entlassungsbericht des Klinikums steht. Danach war ich bei einer Psychologischen Instituzambulanz welche die Diagnose Im Befundbericht F41.2 Angab.
Nun Frage ich mich erstens wo ich eine ärtliche Stellungnahme machen kann und welche Diagnose jetzt nun offiziell angesehen wird bzw. ob die rezidiverende Depression überhaupt nachgewiesen wurde da nichts wie gesagt im Entlassungsbericht Der DRV steht sondern nur des Klinikums.
Vielen Dank im Vorraus.