Antwort
Hallo an alle, die mir geantwortet haben: vielen Dank für die vielen (oftmals sehr kurzweiligen ;-)) Antworten. Ich fasse also zusammen:
- Ich darf als Eigentümer in die Unterlagen Einsicht nehmen
- Einen WEG-externen/ Nicht-Eigentümer darf ich nicht mitnehmen
- Ich darf Kopien machen oder anfordern (und diese ggf. weiterreichen)
- Kopien werden meistens vom Verwalter gegen Geld zur Verfügung gestellt, daher am besten eigenes Kopierequipment mitbringen
- Wenn der Verwalter mag, darf er die Einsichtszeiten begrenzen, ist aber laut BGB dazu verpflichtet, Einsicht zu gewähren.
Das reicht mir so erst mal! Noch mal vielen Dank an alle!