Hallo an alle, die mir geantwortet haben: vielen Dank für die vielen (oftmals sehr kurzweiligen ;-)) Antworten. Ich fasse also zusammen:

  • Ich darf als Eigentümer in die Unterlagen Einsicht nehmen
  • Einen WEG-externen/ Nicht-Eigentümer darf ich nicht mitnehmen
  • Ich darf Kopien machen oder anfordern (und diese ggf. weiterreichen)
  • Kopien werden meistens vom Verwalter gegen Geld zur Verfügung gestellt, daher am besten eigenes Kopierequipment mitbringen
  • Wenn der Verwalter mag, darf er die Einsichtszeiten begrenzen, ist aber laut BGB dazu verpflichtet, Einsicht zu gewähren.

Das reicht mir so erst mal! Noch mal vielen Dank an alle!

...zur Antwort