das geht vielleicht eine zeit lang, aber irgendwann wirst du dich auch nach sozialen beziehungen sehnen

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meines wissens steht es jedem bürger der eu frei eine beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen , wenn er sein Recht als verletzt ansieht.

Es kommt ganz auf das Thema an. Aber generell kannst du erst ab 18 klagen wenn du voll vertrags und geschäftsfähig bist. eine ausnahme wäre religion, hier bist du nämlich ab 14 eigenberechtigt.

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mach das nicht.

die jugend ist komplett verdorben, da rennen die 13 jährigen wie die hur.en herum. es gibt nur dieses ekelige fast food und baked beans. die häuser sehen alle gleich aus, wie in den amerikanischen filmen.

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frag jemanden ob er dir ne gusseiserne pfanne auf die birne kloppt.

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Man muss auch Verluste einstecken um etwas zu schaffen...

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