Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich einer Mahnung, die mich in den letzten Tagen aufgrund einer unbezahlten Rechnung erhalten hat. Das Rechnungsdatum ist der 09.04.2011 gewesen, Zahlungsziel laut Rechnung: 30 Tage. Eine Mahnung erreichte mich per E-Mail am 18.04.2011 ohne weiteres Zahlungsziel. Einzig der Zusatz (wie auch auf der Rechnung)
"Bitte beachten Sie: Gem. § 285 BGB kommen sie in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung die Rechnungssumme beglichen haben. Es gelten unsere AGB.
Sollte die Zahlung des offenen Betrages nicht erfolgen, wird dieser Vorgang in das Inkasso Verfahren geleitet."
war vorzufinden. Meine Zahlung ging am 13.05.2011 bei der Firma ein. Am gleichen Tag erhielt ich per Post von einem Inkassounternehmen eine Zahlungaufforderung die zuzüglich zur bezahlten Rechnungssumme eine Forderung i. H. v. 146% der ursprünglichen Rechnungssumme aufführt. Wie ist dort die Rechtlage? Ist das Inkassounternehmen berechtigt, eine solche Forderung zu verlangen und wenn ja, ist die Höhe der Forderung gerechtfertigt? Achja, ich bin eine Privatperson und habe kein Unternehmen oder irgendetwas in der Art.