Er wird bohren müssen und wenn die Zähne komplett tief schwarz sind dann vielleicht sogar raus. Aber Angst braucht man vorm Zahnarzt nicht haben, lass es betäuben und dann merkst du gar nichts mehr.. ^^

Allerdings wäre es wohl besser wenn du das nächste mal etwas eher zum Zahnarzt gehst. ^^

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Mindestlohn bei Pflichtpraktika über 3 Monate?

Hallo,

ich recherchiere gerade schon eine ganze Weile, aber finde keine eindeutige Antwort... Ich habe vor kurzem mit einigen Freunden eine GbR gegründet und wir haben nun eine Bewerbung für einen Praktikumsplatz bekommen. Da wir gerade frisch gegründet sind und noch nicht in Geld schwimmen, können wir nur unbezahlte Praktika anbieten, was für unsere Bewerberin auch kein Problem ist. Die Frage ist also, ob unser Fall eine der Ausnahmen vom Mindestlohn ist.

Es handelt sich um ein Pflichtpraktikum während des Studiums ab Februar 2015, was ja zunächst einmal vom Mindestlohn ausgenommen ist. Allerdings möchte die Bewerberin ein 6monatiges Praktikum machen, während in den Praktikumsrichtlinien der Hochschule nur steht:

  • "Das Praxissemester beginnt am 1. März oder am 1. September. Abweichungen bis zu einem Monat sind zulässig. Die berufspraktische Tätigkeit muss mindestens 3 Monate betragen (ohne Urlaub)."

Es sind also nur 3 Monate wirklich Pflicht. Können wir ihr dann trotzdem einen 6monatigen, unbezahlten Praktikumsplatz anbieten? Oder gilt für die übrigen 3 Monate dann der Mindestlohn? Ich habe verschiedene Angaben wie

  • "Die Praktikantinnen und Praktikanten leisten ein Praktikum verpflichtend auf Grund einer schul-rechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie"
  • "Für sie ist der Mindestlohn nicht verpflichtend, wenn die Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung ein Praktikum verpflichtend vorschreibt"

gefunden, die vom Mindestlohn ausgenommen sind, ohne dass eine Maximaldauer angegeben ist, in anderen Quellen steht nur "Pflichtpraktika im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium" (was ja laut Studienordnung nur 3 Monate wirklich sind) oder es wird überall die 3-Monatsfrist erwähnt.

Bevor wir jetzt mit unserer GbR in irgendwelche arbeitsrechtlichen Fallen tappen, wollte ich lieber noch ein Mal nachfragen, ob in unserem Fall die Ausnahmen greifen oder nicht. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen :)

Schon mal vielen Dank für die Antworten :)

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Soweit ich weiß, muss ein Praktikum nie bezahlt werden. Egal wie lange es geht, oder ob pflicht oder nicht.

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Es gibt für Wintergärten sogar extra große Aufkleber zu kaufen. meist in Baumärkten. :) Kann man auch wunderbar bei sich ans Zimmerfenster kleben. Was auch geht sind Wandtatoos, die lassen sich auch leichter von der Scheibe wieder abmachen. :)

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