Trunkenheitsfahrt mit dem Fahhrad

Hallo zusammen,

ich schildere erstmal den Sachverhalt

Ich bin stark alkoholisiert Fahhrad gefahren, dabei gegen eine Laterne geprallt (es ist nichts beschädigt worden) und habe mir die Schulter geprellt. Den Unfall sah eine Person, die einen Krankenwagen rief, da ich doch Probleme hatte aufzustehen. Das lag sicherlich auch am Alkoholpegel (Blutprobe 2,59 Promille) Mit dem Krankenwagen kam wohl auch eine Polizeistreife oder sie fuhr zufällig vorebi. Im Krankenhaus hat die Polizei dann meine Daten aufgenommen und die Blutprobe veranlasst.

Mit dem Promillewert bin ich natürlich absolut fahruntüchtig - jetzt habe ich den Brief der Polizei erhalten, in dem mir Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss (Par. 315c StGB) vorgeworfen wird. Da ich selber gestürzt bin kann wohl 315c angewendet werden, denn ich hätte ja auch gegen ein parkendes Auto knallen können. Ich muss dazu sagen ich bin auf dem Bürgersteig gefahren - ändert das etwas an der Tatsache am Strassenverkehr teilgenommen zu haben?

Mit welcher Strafe kann ich rechnen? Ich habe keine Vorstrafen und Null punkte in Flensburg - Probezeit ist auch vorbei

Etwas anderes als die Straftat zugeben bleibt mir ja nicht übrig oder könnte ich auf 316 StGB plädieren? Ich habe niemanden oder etwas geschädigt, oder reicht es aus, dass die Gefahr bestand - also argumentiert werden kann ich hätte auch auf die Strasse vor ein Auto fallen können?

ich danke schon einmal für die Antworten

...zum Beitrag

Noch ist mein Führerschein nicht weg - er wurde nicht eingezogen, noch wurde ich bisher nicht aufgefordert ihn abzugeben

...zur Antwort