Wenn überhaupt Totschlag, denn beim Mord wird die Absicht vorausgesetzt. Ich denke aber schon, dass man juristisch belangt werden könnte, da jemand ja nicht einfach einen Herzinfarkt bekommt. Du hättest also wissen können, dass derjenige ein schwaches Herz hat und dass man eine solche Person nicht erschreckt etc.

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warum auch beim Glas?

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