Bei räumlicher Trennung,Steuerklasse, Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung?

Hallo, Ich hatte vor ein paar Tagen schon einmal so eine ähnliche Frage gestellt und auch hilfreiche Antworten erhalten.

Ich hoffe das mir jetzt noch einmal geholfen werden kann! Kurze Zusammenfassung: ich bin 2016 bei mein Mann aus und in ein anderes Bundesland gezogen. Meine Tochter ist bei mein Mann. Wir haben uns erstmal nur räumlich, wenn auch weit entfernt von einander getrennt. Wollen versuchen wieder zu einander zu finden. Ich war auch 2016, 2017 und auch 18 bei meiner Familie. Wir sind zwar räumlich aber nicht geistig von einander getrennt. Wir haben beide jetzt ein Schreiben zur Erklärung unserer Eheverhältnisse bekommen. Wir haben die Steuerklassen 4/4. Für 2016 haben wir eine Einzelveranlagung bei der Steuererklärung gemacht und das auch wieder für das Jahr 2017 so eingereicht. Jetzt schreibt mir das Finanzamt folgendes. Wo ich nicht draus schlau werde ,wann kann ich keine Einzelveranlagung machen und unter welchen Bedingungen könnten wir eine Einzelveranlagung und nicht eine gemeinsame Veranlagung für 2017 beantragen? Wir wollen aber beide nach Möglichkeit wieder eine Einzelveranlagung,da auch dann jeder seine Abrechnung bekommt. Ich dachte eigentlich ,dass dies auch für 2017 möglich sei.

Verwirrend

Das hat das Finanzamt geschrieben: "Da auch aus der Einkommensteuererklärung 2017 nicht hervorgeht, dass es sich um eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsgphrung handelt.bitte ich Sie, mir mitzuteilen, ob Sie und wenn ab wann Sie dauernd getrennt leben. In diesem Fall kommt eine Einzelveranlagung von Ehegatten nicht im Betracht und die Zuständigkeit für die Veranlagung zur Einkommensteuer würde in das Finanzamt ......überwechseln."

Ich denke das es so gemeint ist, wenn wir erst für 2018 dauernd getrennt lebend angeben für 2017 keine Einzelveranlagung machen können?? Oder wie soll ich das verstehen? Bis zum 1.10.muss die Erklärung beim Finanzamt sein.

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Danke, ja ,dass das FA wissen will wie wir gelebt haben verstehe ich ja, Aber nicht warum ich dann keine Einzelveranlagung machen kann.
Wir haben da nicht dauernd getrennt gelebt und da können wir dann keine Einzelveranlagung machen? Wann kann man eine Einzelveranlagung einreichen, welche Begebenheiten müssen da gegeben werden.

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