Ein Teelicht brennt grds. mindestens 4 Stunden mit gleichmäßiger Flamme. Alle darüber liegende Zeit hängt von der Qualität des Teelicht ab.
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Dem genauen Wortlaut nach „alle Maßnahmen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten ausreichend und zweckmäßig sind“. Diese Formulierung schreit derweil aber stark nach einem Interpretationsspielraum, welcher von den Krankenkassen naturgemäß eng ausgelegt wird. Als Faustregel kann man sagen, dass nur das absolut Notwenige gezahlt wird.
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Ich besorge mir die notwendigen Informationen immer über einen Preisvergleich wie z.B. http://www.engrande.com/corporate/index.php. Dort kann man die jeweilige Stadt über „our Sites“ auswählen und innerhalb derer werden die günstigsten Angebote in einer übersichtlichen Darstellung angezeigt.