Antwort
Schon mal was von " Inverkehrbringen von nicht zugelassenen Fahrzeugen" gehört ?
Wenn Du das Geld für deinen Auto-Führerschein verwenden willst, keine Gute Idee, denn manche Richter sperren dich für ein bis zwei Jahre. "Charakterliche Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges" wird dir nicht zugestanden.
Und das Aufheben dieser Sperre kann Dauern, das ist ein Verwaltungsakt, kein Rechtsakt, das bestimmt irgendein Beamter. Wenn Du noch was azuschulden kommel lässt, kann der das Negativ auslegen, z.B Schlägerei, Ladendiebstahl, schon wartest du noch ein Jahr länger.