Pullover ein paar Stunden einfrieren und dann vorsichtig abrubbeln/abkratzen.

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Einer Vorladung zur Polizei muss niemand Folge leisten. Dir passiert nichts, wenn du da nicht erscheinst.

Ist auch besser so. Denn du solltest erst vor Gericht aussagen.

Denn wenn du jetzt schon bei der Polizei aussagst und später vor Gericht was anderes sagst, dann kann das gegen dich verwendet werden.

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Und wenn schon: Du machst dich NICHT strafbar, nur weil du einen Film anschaust. Streaming ist absolut legal!

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Der Verkäufer muss erstmal auf sein Konto schauen, um zu erkennen ob du gezahlt hast. Natürlich kann er auch online seinen Kontostand abrufen.

Viele Verkäufer versenden den Artikel ohne ihn als "Bezahlt" zu markieren. Manche markieren ihn nur als verschickt, andere lassen selbst das weg, verschicken die Sachen aber dennoch.

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Eine Fruchtfliege würdest du auch quasi nicht spüren oder hören.

Es ist sehr merkwürdig das so ein Vieh mehrere Monate in einem Zimmer überleben soll! Guck mal im Hellen dein Zimmer gründlichst durch und halte dein Staubsauger bereit.

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Muss man jemanden immer was schenken??? Es reicht ihm Aufmerksamkeit zu schenken, wenn er diese aufgrund eines guten Charakters verdient hat.

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Schade das du Chrome nicht mehr hast.

Mach trotzdem mal folgendes:

Geh oben ganz rechts auf das Zeichen mit 3 Strichen untereinander. Klick da einmal drauf.

Klick dann auf "Einstellungen". Dann klickst du unten auf "Erweiterte Einstellungen anzeigen".

Dann rollst du bis ganz runter und klickst auf "Browsereinstellungen zurück setzen". Als ich das gemacht habe, war ich jede Werbung los und der Rechner ist schneller.

Bilder, Dokumente und gespeicherte Tabs bleiben erhalten.

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Wenn es dir deine Eltern schriftlich erlauben, dann ja. Beziehungsweise den Mietvertrag mit unterschreiben.

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http://www.anwaltonline.com/tips/untervermietung/zimmer.html

Ich denke für dich trifft die 2 Wochen Frist zu. Wenn du bis zum 15. eines Monats kündigst, gilt das Mietverhältnis bis Ende des Monats. Ab 1. des Monats bist du "frei".

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http://www.gutefrage.net/frage/momentan-rechtliche-lage-zu-online-streaming

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Die momentane rechtliche Lage ist so, dass Streaming absolut legal ist und gerade keine Urheberrechtsverletzung darstellen kann.

Es macht KEINEN Unterschied, ob man Videos bei You Tube, Watchever, MyVideo, filmpalast.to oder kkinokiste anschaut. Es ist so oder so unbedenklich.

Wer sich strafbar macht, sind Leute die Videos von Dritten ohne Genehmigung derer veröffentlichen. Das verletzt das Urheberrecht.

Aber es ist nicht verboten, sich diese eventuell illegal rein gestellten Filme anzuschauen. Denn durch das bloße anschauen verletze ich keine Urheberrechte.

Strafbar macht man sich nur dann, wenn man Videos - an welchen man keine Rechte besitzt - ohne Erlaubnis veröffentlicht.

Man darf also ein Video auch auf einer offenbar illegalen Seite anschauen, diese Seite Freunden empfehlen, damit sich diese dort auch Filme anschauen können.

Man darf aber zum Beispiel dieses Video nicht mit dem Handy filmen und es dann mit dem Handy oder per MMS, Whatsapp usw. seinen Freunden zeigen.

http://www.rp-online.de/digitales/internet/bundesjustizministerium-streaming-media-ist-rechtlich-unbedenklich-aid-1.3930332

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Wenn du zwar ein P-Konto, aber keine Pfändung auf deinen Konto hast, dann muss dir deine Bank jeden Cent deines Gehalts auszahlen. Natürlich dürfen Gebühren für die Kontoführung vorher abgezogen werden.

Aber sonst muss dir alles ausgezahlt werden. Alles andere wäre Veruntreuung.

Letzten Monat hattest du noch eine Pfändung, schreibst du. Und diesen Monat nicht mehr? Bist du dir wirklich sicher?

Auch wenn du noch ein oder mehrere Pfändungen offen hast, dann müssen dir von den 1.264 € mindestens 1.045,04 € ausgezahlt werden. Und zwar ohne Wenn und Aber. Sofort.

Antwort auf deine Frage: Nein, dürfen die nicht. Die können nicht tagelang dein Geld zurück behalten.

Wenn du ein P-Konto mit Pfändungen hast und Dienstag dein Gehalt auf diesem eingeht, dann musst du spätestens Mittwoch an dein Geld kommen. In Höhe des Freibetrags natürlich.

Aber frag doch erstmal bei der Sparkasse nach, wieso und weswegen?

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Nein, denn das reine Versenden oder Überreichen kann keine Bestechung sein und darf auch nicht als solche aufgefasst werden, weil sonst diese Auffassung wiederum eine Straftat ( üble Nachrede, Verleumdung ) sein kann.

Nur wenn ich bei Überreichung oder mit dem Versenden ( zum Beispiel durch schriftliche Äußerung eines der Schokolade beigelegten Briefes ) gleichzeitig etwas begünstigendes für mich fordere, kann das Bestechung oder gar Erpressung sein.

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Oh man, er ist sauer obwohl du ihn mehrmals darauf hingewiesen hast, dass es dich nervt dauernd angeglotzt zu werden??? Wie krank ist der Typ denn???

Wenn er es das nächste mal macht, sag laut in seine Richtung: "Hier, Michael beobachtet mich wieder! Er ist ein Stalker. Er beobachtet mich den ganzen Tag und macht nichts anderes. Kann mal jemand diesem kranken Etwas sagen, das mich das stört???"

Vereinbare mit 2-3 Freunden, dass ihr den eine Woche ständig anschaut. Vielleicht merkt er es dann.

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