Antwort
Vielen Dank für eure Antworten!
Leider habe ich keinen Anwalt ... Nun, ich werde dieses Inkassobüro zunächst einmal anschreiben und um Titelkopie, Forderungsaufstellung etc. bitten.
Ginge das auch formlos per Mail oder sollte ich dies lieber per Brief/Einschreiben tun?
Noch etwas zur Verjährung von Zinsen und Kosten, @winnebago, @Helmi123: Ich fasse das auf, dass ich zum gegebenen Zeitpunkt den Zinsen und Kosten schriftlich und formlos wegen Verjährung widersprechen würde. OK soweit. Was genau (jetzt nur für mich!) meint "bis auf die der letzten drei Jahre"? Heißt das, Zinsen dürfen max. 3 Jahre berechnet werden, wenn es vorher keinen Vollstreckungsversuch gab? (Solch einen gab es wahrlich nicht!)
Ich danke Euch!