29 jahre alt

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Hallo,

bei der Zwangsversteierung musst du zum Termin schon einen bestimmten prozentsatz zur Teilnahme am Versteigerungsverfahren abgeben. Nach erfolgtem Zuschlag an dich sind die Grundbucheintragung und die Steuer sofort zu entrichten.

Dieses wird dann durch das Schreiben des Amtsgericht festgelegt. Die Grundbucheintragung machst du selbst beim Notar oder das Amtsgericht. Die Steuer wird fällig dafür wirst du angeschrieben.

Der Verkehrswert sagt nur den marktpreis der Immobilie was aus. Die im Internet meist angepriesenen Preise liegen bei 7/10 des Verkehrswertes. Erst ab dann ist ein Zuschlag möglich bei der erst Versteigerung. Sollte der Preis den du abgibst beim Versteigerungsverfahren darunter liegen bleibt das Haus und erst wird ein zweiter Termin berufen indem dann die Immobilie ab 1€ quasi gekauft werden kann.

Sonst ist das wie im Fernsehen die Gebotabgabe läuft so ab: Finger heben und 100.000€ und immer weiter in schritten.

Gruß

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