Faiblesse hat bereits daruf hingewiesen, dass bei einer Überprüfung der USt-IdNr. schnell klar wird, dass diese falsch ist.

Welcher Eindruck beim Geschäftspartner entsteht, wenn man schon zu Beginn einer Geschäftsbeziehung hier falsche Angaben macht, kann man sich denken.

Jedes Unternehmen hat einmal angefangen und die Beantragung einer USt-IdNr. dauert eben ein paar Wochen. Hier dem Geschäftspartner mitteilen, dass die USt-IdNr. beantragt ist und alsbald nachgereicht wird.

Falls Du einen Auftraggeber hast, der aufgrund eines Onlineformulars erst nach vollständigem Ausfüllen des Profils den Account eröffnet, dann könnte man durchaus eine fiktive USt-IdNr. angeben. Mit allen bereits geschilderten Risiken.

Mehr zur USt-IdNr. unter http://umsatzsteuer-praxis.de/umsatzsteuer-id/

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Als Freiberufler unterliegt man allerdings in der Umsastzsteuer nicht automatisch der Ist-Besteuerung = nach vereinahmten Entgelten. Dies muss zunächst genehmigt werden auf Antrag.

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Beim Punkt 3 des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit geht es um Vorauszahlungen, die festgesetzt werden können. Hier findet man die Spalten "im Jahr der Betriebseröffnung" und "voraussichtliche Einkünfte", hier also letzteres für 2014.

Wenn dort bspw. die 3.000 € als Gewinn aus Gewerbebetrieb im Raum stehen, mit Arbeitslohn von 0,- € wegen Studium, dann bist Du ohnehin weit fernab jeglicher Einkommensteuerzahlung, da weit unter der Grenze des Grundfreibetrags von 8.354 € für 2014 = Einkommensteuer vermutlich 0,00 €.

Vorauszahlungen dürfen nur ab einer voraussichtlichen Nachzahlung von 400 € pro Jahr festgesetzt werden. Bei Steuer 0,- € also hinfällig.

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Die Steuer-ID bekommt man weder vom Finanzamt, noch vom Einwohnermeldeamt.

Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern angefordert. Man findet sie auch auf der Lohnsteuerbescheinigung oder auf dem letzten Steuerbescheid. Versand wurde sie in 2011 an fast alle Bundesbürger.

Sollte man sie trotz allem nicht auffinden, so kann man sie sich erneut vom BzSt zusenden lassen.

https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steueridentifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html

Es dauert lt. BZSt bis zu vier Wochen, bis man sie erhält.

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Ich kann die Eile nicht unbedingt nachvollziehen.

Wer hohe Erstattungen erwartet, der hätte durchaus rechtzeitig einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen oder einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen können.

Die Verzögerungen bei der Bearbeitung resultieren nicht nur aus der angedeuteten Fertigstellung der Rechenprogramme, sondern schlicht und ergreifend an der Tatsache, dass die Arbeitgeber und Versicherungsgesellschaften bis Ende Februar Zeit haben die Daten elektronisch zu übermitteln/bereitszustellen.

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Kapitalertragssteuer ist nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer. So wie Lohnsteuer auch nur eine Erhebungsform der ESt ist...

Wenn die Voraussetzungen für eine abgeltende Wirkung gegeben sind, dann ist es die "Abgeltungssteuer". Sie kann aber auch im Veranlagungsverfahren wie die Lohnsteuer angerechnet werden, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt oder andere Tatbestände erfüllt sind (Darlehen bei nahen Angehörigen etc.)

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Allein die Rechtsbehelfsbelehrung hat schon eine halbe Seite. Dazu kommt der Vorläufigkeitskatalog und die Erläuterungen.

Ein deutscher Einkommensteuerbescheid mit nur einer Seite ist heutzutage nahezu ausgeschlossen.

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  1. Steuern werden auf den Gewinn bzw. auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Von den Einnahmen gehen u.a. Betriebsausgaben ab.

  2. Steuern und Kosten für steuerliche Beratung sind Faktoren, die meiner Erfahrung nach oftmals unterschätzt, letzteres nicht selten gespart werden und beides sorgt in nicht wenigen Fällen für eine Bauchlandung.

  3. Wenn die Ausbildung im Zusammenhang mit der (späteren) Erzielung von Einkünften zusammenhängt und nicht die erste Ausbildung darstellt, sind es Werbungskosten. Ansonsten Werbungskosten, hier gibt es Höchstbeträge zu beachten. Auch weitere Details sind nennenswert, Benzinkosten gibt es im Standardfall (!) steuermindernd nur im Rahmen einer Entfernungspauschale.

  4. Je nach Betrieb und Einkunftsaussichten ist ein Steuerberater nicht immer in Relation zu den Einnahmen, eine Vermittlung von Grundlagen (die m.E. hier fehlen) und eine Erstberatung/Gründungsberatung ist aber wohl von einem Experten in meinen Augen finanziell existenzwichtig.

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Die erste Frage in diesem Zusammenhang: Warum die steuerliche Auswirkung? Ist die Höchstgrenze der SA (damals 4000€) überschritten? Die wichtigere Frage: Ist auf die Umqualifizierung in den Erläuterungstexten des Bescheids hingewiesen worden?

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Ich verstehe die Frage nicht. Dadurch, dass die Ehefrau LSt.-Klasse III hat, erhält sie den doppelten Grundfreibetrag und zahlt somit erheblich weniger Steuer im Rahmen des Lohnsteuerabzugs "voraus". Daher zahlt man bei V schlussendlich ohne "eingearbeiteten" Grundfreibetrag logischerweise auch schon früher Lohnsteuer.

Selbst durch diesen Abzug kann es trotzdem bei der Einkommensteuerveranlagung zu Nachzahlungen kommen. Wer dies vermeiden will, der wählt LSt.-Klasse IV mit Faktorberechnung.

Ihr könnt ja auch beide IV nehmen, wenn dir der Abzug "stinkt". Die Frau wird es "freuen", da die Vorteile von III "dahin" wären. Wie man es dreht und wendet, bei großen Gehaltsunterschieden ist dank Splitting unter dem Strich ein Mehrgewinn durch Zusammenveranlagung zu erwarten.

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Nein, der Höchstbetrag für Ledige beträgt in Deutschland 801,- € für alle Kreditinstitute insgesamt. Eine Aufteilung ist damit nur in der Summe bis zu der Höhe möglich.

Das wird auch auf jedem Freistellungsauftrag im Kleingedruckten vom Antragssteller per Unterschrift bestätigt.

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zu Frage 1: Was für eine Art von Rente ist dies genau? Wer ist der Rententräger, wer zahlt? Warum soll etwas zudem absetzbar sein, außerhalb der Wk-Pauschale von 102,- €?

zu Frage 2: Falls hier Ertragsanteil anzuwenden ist, bezieht sich dieser auf das vollendete Lebensjahr bei Beginn der Rente.

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Es gibt im Steuerrecht eine sogenannte Festsetzungsfrist (Festsetzungsverjährung). Diese endet regelmäßig 4 Jahre nach Steuerentstehung, in dem Fall Beginn mit Ablauf des 31.12.2007. Es darf also grundsätzlich keine Einkommensteuerfestsetzung für 2007 nach Ablauf der Frist = 31.12.2011 mehr geändert oder erstmalig durchgeführt werden.

Der Hinweis auf § 46 EStG bezieht sich darauf, ob man verpflichtet war eine Erklärung abzugeben oder nicht. Da du offensichtlich nicht verpflichtet warst (sogenannte Antragsveranlagung), gibt es auch keine sogenannte Anlaufhemmung, bei der die Frist erst später (max. 3 Jahre) beginnt.

Oder m.a.W.: Erklärung ein paar Monate zu spät eingereicht und keine Gründe vorgebracht, warum man an einer rechtzeitigen Abgabe gehindert war (Wiedereinsetzungsgrund).

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Ich würde zum Dualen Studium raten. Entgegen der hier geäußerten Ansicht, dass ein Verwaltungsstudium stark einschränkt, gilt das für den Dipl.-Finanzw. in der Praxis nicht wirklich.

Es ist einer der wenigen Verwaltungsausbildungen, die in der "freien Wirtschaft" mit Kusshand akzeptiert werden. Es gibt keinen anderen Studiengang in Deutschland, der so breit und gleichzeitig vertieft das Steuerrecht vermittelt. Denkbar sind Positionen sowohl in der Verwaltung, als auch in Kanzleien und Steuerabteilungen großer Unternehmen. Mit dem Studium ist der Weg zur Steuerberaterprüfung nicht weit.

Gebunden ist man je nach Bundesland für bis zu 5 Jahre an die Verwaltung, ohne etwas "zurückzahlen" zu müssen. Es gibt aber auch Top-Absolventen, die nachher von entsprechenden Unternehmen "rausgekauft" werden, also die "Ablöse" übernehmen.

Innerhalb der Verwaltung werden viele im Außendienst, sprich in der Betriebsprüfung eingesetzt. Hier kann man das breite Steuerrecht praxisgerecht bei der Prüfung von Kleinbetrieben bis zu Konzernen anwenden und erweitern. Sprich es wird selten langweilig und jede Prüfung gleicht keiner anderen. Man erhält tiefe wirtschaftliche Einblicke in die Buchhaltungen verschiedenster Firmen.

Außerdem erhält man während des Studiums bereits Bezüge und hat je nach Bundesland eine mehr oder weniger gute Übernahmechance (in Bayern 100% bei bestehen der Prüfung).

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Grundsätzlich ist es möglich, dass Goldfarming u.ä. gegen Echtgeld steuerbar und steuerpflichtig ist. Heute erst habe ich gelesen, dass professionelle Farmer in den Anfangstagen Gold im dreistelligen Gegenwert pro Stunde scheffeln, es allein an der Nachfrage auf ebay und Co. in der Größenordnung mangelt.

Wenn ein Hobbyspieler allerdings einfach so ein Gewerbe anmeldet, nur um die Spielekosten steuerlich unterzubringen, dann ist man schnell im Bereich der Liebhaberei und ohne eine Chance auf einen Totalgewinn damit evtl. Verluste futsch.

Aber im professionellen Bereich ist man ertragsteuerlich durch "eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt" schnell dabei.

Umsatzsteuerlich reicht bereits abweichend davon die Einnahmeabsicht aus, um bei Überschreiten der entsprechenden Summen (Stichwort § 19 UStG) steuerlich relevante Umsätze zu tätigen.

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Diplom Finanzwirt (FH) ist ein sehr abwechslungsreicher Beruf. Zum einen arbeitest du im gehobenen Finanzverwaltungsdienst, bist aufgrund der qualitativ hochwertigen Ausbildung später auch gern gesehen in anderen Verwaltungszweigen (Kämmerei) oder in der Industrie (Buchhaltung/Steuerabteilungen). Es gibt kein vergleichbares Studium, was Steuerrecht derart fundiert und breit vermittelt. Im Anschluss nach kurzer Berufserfahrung wäre die Steuerberaterprüfung auch ein attraktiver Weg.

In der Finanzverwaltung selbst sind relativ viele im gehobenen Dienst in der Betriebsprüfung tätig, sprich die Buchhaltung der Unternehmen wird im Außendienst steuerlich und oftmals EDV-gestützt mit dem tatsächlichen Lebenssachverhalt abgeglichen. Auch die Umsatzsteuersonderprüfung findet im Außendienst statt. Aber auch der Innendienst (Steuererklärungen von Unternehmern bearbeiten, Rechtsbehelfsstelle usw.) kann interessant sein.

Bewerbung einfach je nach Bundesland bei einer zentralen Stelle oder beim nächsten Finanzamt. Zum Diplom-Finanzwirt bewirbt man sich für den gehobenen Dienst und erhält dann ein duales Studium über drei Jahre. Je nach Bundesland dann auch mit Übernahmegarantie.

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  1. Antwort: Laptop + PC + Festplatten = Anlage. Kurz auf einem gesonderten Blatt auflisten und addieren.

  2. Antwort: Computer werden normalerweise über 3 Jahre abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlich längeren Nutzung. Bei Kauf im Mai = Anschaffungskosten x 1/3 (für Verteilung auf 3 Jahre) x 8/12 (für die Monate Mai bis Dezember). Falls der Laptop netto unter 410 EUR wäre, kann er auch sofort abgeschrieben werde, ohne Verteilung auf 3 Jahre.

  3. Antwort: Falls nachgerechnet wird, dann wird die korrekte Zahl verwendet.

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