Danke Zousaittout für die Antwort.

Mein menschlicher Anstand sieht die Sachlage genauso, zumal in der Vergangenheit das Mietverhältnis immer gut und einvernehmlich war. Trotzdem noch mal ganz konkret meine Frage nach der Rechtslage, die ich hiermit wiederhole :
** **Ist durch diese zusätzliche Vereinbarung die rechtsgültige Schönheitsreparatur-Klausel grundsätzlich ausgehebelt und ungültig ?****

...zur Antwort