Das Jugendamt ist zum Schutz bei Gefahr oder Missbrauch für Kinder und Jugendliche häufig im "Kindeswohl" tätig. Es gibt jedoch übereifrige Mitarbeiter, die schon während der Schwangerschaft für das Kindeswohl eines ungeborenen Kindes gegen Mutter aktiv werden zu müssen. Der Schutz für Kindeswohlgefährdung ist im Gesetz für Kinder- und Jugendschutz geregelt. Darin ist von ungeborenen Kindern keine Rede. Ab welchem Zeitpunkt einer Schwangerschaft und dann auf welcher Grundlage dürfte das Jugendamt im Kindeswohl tätig werden - wenn überhaupt? Im vorliegenden Fall handelt es sich um vorbereitende Aktivitäten zum Kindesentzug gegenüber erwachsenen Frau ab Beginn des 8. Schwangerschaftsmonats? Hierzu wurden alle Krankenhäuser der Umgebung informiert, über die Entbindung einer Frau xy sofort eine Meldung an das Jugendamt zu machen. Damit hat das Jugendamt Hebammen, Ärzte und Schwestern aufgefördert, ihre Schweigepflicht zu brechen, was strafbar ist. Das ganze aufgrund eines einzigen anonymen Anrufs. Vielen Dank für konstruktive Antworten.