Danke für eure Antworten. Die Hauptfrage ist was sind wichtige Gründe. Diese Frage bezieht sich eher auf das Geld verdienen durch Untervermietung. Ich hab auch einiges nachgelesen und kann nun mit Sicherheit sagen, dass erstens man verpflichtet ist in jedem Fall seinen Vermieter zu fragen, man aber zweitens deswegen auf keinen Fall fristlos gekündigt werden kann. Finanztip schreib dazu: "Eine nicht genehmigte Untervermietung berechtigt den Vermieter dann nicht zur fristlosen Kündigung, wenn er seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund hätte versagen können und ein solcher nicht dargetan ist. 13.01.2003 Autor: Babo von Rohr " Der Gesetzgeber hat dazu § 540 und § 553 ins BGB geschrieben oder für die Jenigen die sich näher mit dem Thema beschäftigen wollen - http://www.juraforum.de/lexikon/untervermietung. Witziger Weise ist es sogar so, dass wenn man einen wichtigen Grund hat und der Vermieter keine wichtige Ausrede aber verweigert, man ihn zur Kasse beten kann. (LG Berlin, Urteil vom 04.12.2006, Az. 67 S 425/05).
Das alles löst aber immer noch nicht mein Problem. Ich wäre immer noch dankbar für eventuelle Erfahrungsberichte oder Fachwissen. Rumtheorisieren hilft mir an der Stelle nicht weiter. Vielen Dank für eure Mühe.