laut Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Anzeige- und Nachweispflichten:
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Mein Beispiel: Ich bin seit Donnerstag krank und bin nach dem Wochenende, also am Montag zum Arzt gegangen um mich krank schreiben zu lassen. Von Donnerstag bis Sonntag waren es ja nun schon 4 Tage ohne Attest, erlaubt sind ja eigentlich nur 3 Tage. Das bedeutet doch, ich hätte mir schon am Sonntag ein Attest holen müssen, oder?