Hatte vor zwei, drei Monaten nen Vorfall (war noch minderjährig) mit der Polizei, wo ich zwei Polizisten mit “ac.ab“ beleidigt habe (habe es zu meinem Kumpel gesagt aber die haben es gehört). wollte mich danach mit acht cola acht bier herausreden und sagte den Polizisten, dass ich dachte ac.ab sei Meinungsfreiheit. im brief vom amtsgericht, der jetzt kam, stand ich war mir “des unrechts der tat bewusst“ was so gar nicht stimmt. war leicht angetrunken, meinte aber bei der Vernehmung (vor 2 monaten) ich war entscheidungsfähig.. kann ich die Vernehmung noch zurück nehmen? wenn ja, wie wirkt sich das aus? mit welcher Begründung soll ich diese zurück nehmen? und wenn ich sage ich war alkoholisiert bei der Vernehmung? beide male wurde kein alkoholtest gemacht.