Ich würde dir raten, suche dir so schnell wie möglich einen Anwalt und lass dich dort richtig beraten. Normalerweise hat für solche Situationen ja der Arbeitgeber eine Haftpflich. Das die jetzt in Regress geht, verstehe ich auch nicht. Noch dazu bist du ja Auszubildender. Das heist - deine Arbeiten müssten ja von einem Meister überwacht bzw. überprüft werden.

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Du müsstest als du angefangen hast, bei der ersten Gehaltsabrechnung nur vom 01. bis zum 15. abgerechnet worden sein und dann normal im Monatsrütmus weiter. Dann würde es doch passen.

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Wie weit bist du den weg gezogen ?

Erst ab einem Mehraufwand von 30km hast du das Recht den Vertrag ausserhalb der Laufzeit aufgrund von Umzug zu kündigen. Dabei gilt aber auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Du weist ja schließlich nicht erst seit gestern von deinem Umzugsvorhaben. Weiter kann das Studio auch eine Kopie der Meldebestätigung verlangen als Beweis.

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Ich glaube auch, einen Untermietvertrag auf Zeit. Du solltest dir deinen Untermieter aber genau anschauen, da du trotzdem noch der Hauptmiter bist und für alles letztendlich verantwortlich.

Viel Spaß im Ausland

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Hast du wirklich nicht´s besseres zu tun, als dich über einen Spaß deines Lehrers so künstlich aufzuregen ?

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Ich denke nicht, dass du sie in die Wohnung lassen musst. Pack doch das ganze Zeug zusammen und frag wann Sie kommen. Kurz davor stellst du´s dann vor die Tür und wenn es dir wohler ist, hol dir für die besagte Zeit eine Freundin als Beistand.

Sollte es sich um Möbel handeln, dann würde ich ein/zwei Freunde fragen ob sie für die Zeit auf meine Wohnung aufpassen könnten und ich würde mich verziehen.

Musst du wissen, womit es dir besser geht aber die Möglichkeit zur Abholung musst du Ihnen geben.

Alles Gute ...........

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Normalerweise solltest du immer den gleichen Betrag zum gleichen Zeitpunkt dein Geld vom Jugendamt erhalten. Wann und wieviel der Kindesvater wirklich an´s Jugendamt überweist, kann dir egal sein. Frag mal nach, was da schief läuft. Gleich beim Jugendamt.

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Wenn du im Vorfeld gefragt hast und es ok war, hast du für die Zeit eine Freistellung und musst daher nicht beweisen wo du warst. Ich würde fragen für was du jetzt eigentlich diese Bestätigung vorlegen sollst. Mal schaun was dann kommt.

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Servus auch, sowas gibt es. Mein Mann hat den hier vor ca. einem Jahr gekauft und ist immer noch sehr zufrieden: http://www.bellequip.de/kvm-over-ip-extender/ipeps-ip-engine-per-server-ip-extender.html Kostet um die 500,-€. Billiger scheint nur per Software zu gehen und ob das dann so ist wie Du es Dir vorstellst weiss ich nicht. ciao, Vroni

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Also ich würde an deiner Stelle einen Anwalt kontaktieren und den fragen. Ich glaube nicht, dass dieses Testament rechtskräftig ist, zumal wie du schon sagtest kein neutraler Zeuge bei Unterschrift zu gegen war. Der geistige Zustand deines Großvaters spielt bei Unterschrift eine wichtige Rolle. Die Unterschrift ist die echt ?

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Ich glaube nicht, dass du mit 11 absolvierten Schuljahren noch schulpflichtig bist.

Meiner Meinung nach sind es 9 oder max. 10 Jahre.

Google doch mal

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