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Vorsitzender

03.11.2010
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Mullemaus03
02.11.2010, 14:15
Sperrfrist bei Kündigung in Probezeit

Hallo, seit gestern stehe ich in einem neuen Arbeitsverhältnis als Verkäuferin. Heute bekamm ich die Zusage für meinem Traumjob im Hotel. Das Hotel würde im Februar 2011 öffnen und da es sich um ein besonderes Hotel handelt müssen vorher 3 Monate Schulungen stattfinden die das Arbeitsamt bezahlen würde (Arbeitslosengeld). Wie kann ich also so schnell wie möglich kündigen ohne eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld zu bekommen? Ich befinde mich noch in der Probezeit... Habe mal irgendwo gelesen das ich bei einer Kündigung in der Probezeit keine Sperrfrist bekomme. Stimmt das? Vielen Dank im Voraus.

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Hilfreichste Antwort
von Vorsitzender
03.11.2010, 16:18

Du musst sowohl dem Arbeitgeber als auch der Arge plausibel machen, dass die Fortführung des AV nicht zumutbar ist, da du begründen kannst, im neuen AV einen beruflichen Aufstieg und eine weit höhere Vergütung zu erwarten. Die Begründung macht es!

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