Hallo,
ich habe bei meiner Krankenkasse (AOK gesetzlich) einen Tarif, bei dem ich Beiträge erstattet bekomme, wenn ich keine Leistungen in Anspruch nehme. Der maximale Betrag beträgt hier 600 €.
In 2024 musste ich vier Leistungen in Anspruch nehmen, die jeweils den Erstattungsbetrag um 150 € reduzieren. Somit habe ich am Ende keine Erstattung erhalten. Die Krankenkasse hat jedoch die maximal mögliche Erstattung von 600 € an das Finanzamt gemeldet, angeblich weil sie dies seit diesem Jahr so tun müssen.
Das Finanzamt bewertet dies nun als Erstattung bei der Berücksichtigung der Einkommenssteuer. Und dies, obwohl ich die Abrechnung der AOK beigefügt habe. Aus der geht ganz klar hervor, dass der ursprüngliche (theoretisch mögliche) Bonus um 4x150 EUR auf 0,- EUR reduziert wurde. Ich soll nun trotzdem diese 600 €, die ich ja nicht tatsächlich erhalten habe versteuern.
Ist das rechtens? Ich denke ja nicht, aber welche gesetzliche Grundlagen gibt es, in denen diese Erstattung von Krankenkassenbeiträgen geregelt ist?
Vielen Dank und viele Grüße
Matthias