Es geht hier um die Hundesteuer, welche sich im Stadtgebiet für den Zweithund verdoppelt. Wir wohnen aber in einem separaten Ortsteil/Stadtteil, welcher irgendwann mal eingemeinded wurde; sind auch räumlich vom Stadtgebiet etwa 2km entfernt. Hat die Steuerregelung trotzdem seine Berechtigung, wenn wir ein ganz separater Ort sind und de facto nicht Stadtgebiet?